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   VGH Bayern, 12.09.2016 - 22 ZB 16.785   

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VGH Bayern, 12.09.2016 - 22 ZB 16.785 (https://dejure.org/2016,31051)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.09.2016 - 22 ZB 16.785 (https://dejure.org/2016,31051)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. September 2016 - 22 ZB 16.785 (https://dejure.org/2016,31051)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einwendungen der Standortgemeinde gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Windkraftanlagen

  • rewis.io

    Gemeindeklage gegen Windkraftanlagen (kumulierende Vorhaben)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Enger Zusammenhang mehrerer Windkraftanlagen (kumulierende Vorhaben); Teilbarkeit eines aus mehreren Windkraftanlagen bestehenden Vorhabens; Entfallen des Erfordernisses der Vorprüfung des Einzelfalls nach dem UVPG dadurch, dass von mehreren beantragten lediglich zwei ...

  • rechtsportal.de

    UmwRG § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; UVPG § 3b Abs. 2 S. 1
    Einwendungen der Standortgemeinde gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Windkraftanlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 18.06.2015 - 4 C 4.14

    Außenbereich; Schweinemaststall; Vorprüfungspflicht (UVP); kumulierende Vorhaben;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2016 - 22 ZB 16.785
    Vorliegend hat das Verwaltungsgericht es für nicht ganz zweifelsfrei, aber doch für möglich gehalten, dass das gesetzliche Tatbestandsmerkmal "auf demselben Betriebs- oder Baugelände" im Hinblick auf die Rechtsprechung (BVerwG, U. v. 18.6.2015 - 4 C 4/14 - juris Rn. 24) erfüllt sein könnte, weil vorliegend bei der immissionsschutzrechtlichen Prüfung Vorbelastungen (Lärm und Schattenwurf) in Ansatz gebracht worden seien, die von den schon vorhandenen bzw. bestandskräftig genehmigten WKA verursacht werden (vgl. Urteilsabdruck - UA - S. 8).

    Diese Rechtsansicht steht mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts im Einklang (z. B. BayVGH, B. v. 26.7.2016 - 22 ZB 15.2326 - Rn. 16, und B. v. 16.12.2015 - 22 AS 15.40042 - Rn. 35; BVerwG, U. v. 18.6.2015 - 4 C 4/14 - BVerwGE 152, 219 juris Rn. 25; BVerwG, U. v. 17.12.2015 - 4 C 7.14 u. a. - UPR 2016, 220 Rn. 18).

    Diesbezüglich kann eingewandt werden, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U. v. 18.6.2015 - 4 C 4/14 -, a. a. O., Rn. 24) und des Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B. v. 16.12.2015 - 22 AS 15.40042 - juris, Rn. 34) gerade nicht auf optisch wahrnehmbare Umstände ankommt, die für oder gegen einen wenigstens in Ansätzen erkennbaren Bebauungszusammenhang mehrerer Vorhaben sprechen.

  • VGH Bayern, 16.12.2015 - 22 AS 15.40042

    Unterbliebene Ermittlung der Geräuschvorbelastung bei Genehmigung von

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2016 - 22 ZB 16.785
    Diese Rechtsansicht steht mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts im Einklang (z. B. BayVGH, B. v. 26.7.2016 - 22 ZB 15.2326 - Rn. 16, und B. v. 16.12.2015 - 22 AS 15.40042 - Rn. 35; BVerwG, U. v. 18.6.2015 - 4 C 4/14 - BVerwGE 152, 219 juris Rn. 25; BVerwG, U. v. 17.12.2015 - 4 C 7.14 u. a. - UPR 2016, 220 Rn. 18).

    Diesbezüglich kann eingewandt werden, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U. v. 18.6.2015 - 4 C 4/14 -, a. a. O., Rn. 24) und des Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B. v. 16.12.2015 - 22 AS 15.40042 - juris, Rn. 34) gerade nicht auf optisch wahrnehmbare Umstände ankommt, die für oder gegen einen wenigstens in Ansätzen erkennbaren Bebauungszusammenhang mehrerer Vorhaben sprechen.

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2016 - 22 ZB 16.785
    Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B. v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634/641; Happ in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 62 f.).
  • BVerwG, 17.12.2015 - 4 C 7.14

    Außenbereich; Schweinemaststall; Vorprüfungspflicht (UVP); kumulierende Vorhaben;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2016 - 22 ZB 16.785
    Diese Rechtsansicht steht mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts im Einklang (z. B. BayVGH, B. v. 26.7.2016 - 22 ZB 15.2326 - Rn. 16, und B. v. 16.12.2015 - 22 AS 15.40042 - Rn. 35; BVerwG, U. v. 18.6.2015 - 4 C 4/14 - BVerwGE 152, 219 juris Rn. 25; BVerwG, U. v. 17.12.2015 - 4 C 7.14 u. a. - UPR 2016, 220 Rn. 18).
  • BVerwG, 08.02.2011 - 10 B 1.11

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß; Prognose; Prognosegrundlage;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2016 - 22 ZB 16.785
    Ein Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO liegt vor, wenn das Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, namentlich Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen, oder wenn die Beweiswürdigung objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet (BVerwG, B. v. 14.1.2010 - 6 B 74/09 - Buchholz 402.41 Nr. 87; B. v. 8.2.2011 - 10 B 1/11 u. a. - NVwZ-RR 2011, 382; B. v. 31.10.2012 - 2 B 33/12 - NVwZ-RR 2013, 115, Rn. 12).
  • BVerwG, 31.10.2012 - 2 B 33.12

    Disziplinarklageverfahren; dauerhafte Verhandlungsunfähigkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2016 - 22 ZB 16.785
    Ein Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO liegt vor, wenn das Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, namentlich Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen, oder wenn die Beweiswürdigung objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet (BVerwG, B. v. 14.1.2010 - 6 B 74/09 - Buchholz 402.41 Nr. 87; B. v. 8.2.2011 - 10 B 1/11 u. a. - NVwZ-RR 2011, 382; B. v. 31.10.2012 - 2 B 33/12 - NVwZ-RR 2013, 115, Rn. 12).
  • VGH Bayern, 12.01.2007 - 1 B 05.3387

    Genehmigung für eine Windfarm

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2016 - 22 ZB 16.785
    Ohne Erfolg beruft sich der Kläger in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des 1. Senats des Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, U. v. 12.1.2007 - 1 B 05.3387 u. a. - NVwZ 2007, 1213).
  • BVerwG, 14.01.2010 - 6 B 74.09

    Beweiswürdigung; Verfahrensfehler

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2016 - 22 ZB 16.785
    Ein Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO liegt vor, wenn das Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, namentlich Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen, oder wenn die Beweiswürdigung objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet (BVerwG, B. v. 14.1.2010 - 6 B 74/09 - Buchholz 402.41 Nr. 87; B. v. 8.2.2011 - 10 B 1/11 u. a. - NVwZ-RR 2011, 382; B. v. 31.10.2012 - 2 B 33/12 - NVwZ-RR 2013, 115, Rn. 12).
  • BVerwG, 22.11.2013 - 7 B 16.13

    Abwehrmaßnahmen eines Grundstückseigentümers vor Vernässung und Schadstoffeintrag

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2016 - 22 ZB 16.785
    Der Einwand des Klägers ist aber schon deshalb nicht hinreichend dargelegt, weil er nach seinem Vortrag weder im verwaltungsgerichtlichen Verfahren einen unbedingten Beweisantrag gestellt oder zumindest durch eine bloße Beweisanregung in Gestalt eines sogenannten Hilfsbeweisantrags auf eine weitere Sachverhaltsaufklärung (vorliegend durch das vom Kläger für erforderlich gehaltene Gutachten) hingewirkt hat noch mit seiner Antragsbegründung substantiiert ausgeführt hat, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen und welche tatsächlichen Feststellungen bei Vornahme der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung getroffen worden wären, und weshalb sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BayVGH, B. v. 2.6.2015 - 22 ZB 15.535 - GewArch 2015, 328; BVerwG, B. v. 22.11.2013 - 7 B 16/13 - juris Rn. 4 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 26.07.2016 - 22 ZB 15.2326

    Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit einer Windkraftanlage

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2016 - 22 ZB 16.785
    Diese Rechtsansicht steht mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts im Einklang (z. B. BayVGH, B. v. 26.7.2016 - 22 ZB 15.2326 - Rn. 16, und B. v. 16.12.2015 - 22 AS 15.40042 - Rn. 35; BVerwG, U. v. 18.6.2015 - 4 C 4/14 - BVerwGE 152, 219 juris Rn. 25; BVerwG, U. v. 17.12.2015 - 4 C 7.14 u. a. - UPR 2016, 220 Rn. 18).
  • VGH Bayern, 02.06.2015 - 22 ZB 15.535

    Auch unter Geltung des § 21 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 SchfHwG besteht die

  • VGH Bayern, 04.09.2001 - 15 ZB 00.1583
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.06.2018 - 3 M 286/15

    Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von elf Windkraftanlagen;

    Zum selben Ergebnis führt auch die Überlegung, dass im Fall der Rücknahme des vollständigen Genehmigungsantrags und eines sogleich neu gestellten, diesmal aber nur auf die WEA 1 bis 8, 14, 15 und 19 bezogenen Genehmigungsantrages, dieser Antrag nicht zu einer Annahme der ursprünglich möglichweise gegebenen Windfarm führen würde (vgl. VGH München, B. v. 12.09.2016 - 22 ZB 16.785 - ZUR 2017, 106).
  • VGH Bayern, 29.05.2017 - 22 ZB 17.529

    Erfolglose Klage der Standortgemeinde gegen Windkraftanlagen - Fiktion des

    Das Verwaltungsgericht hat insoweit darauf hingewiesen, dass der nach § 3b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UVPG bei technischen Anlagen (wie es WKA sind) erforderliche "enge Zusammenhang" voraussetzt, dass die Anlagen auf demselben Betriebs- oder Baugelände liegen und (zusätzlich) mit gemeinsamen betrieblichen oder baulichen Einrichtungen verbunden sind, und dass nach der Rechtsprechung (BayVGH, B.v.12.9.2016 - 22 ZB 16.785 - ZUR 2017, 106, juris und B.v. 26.7.2016 - 22 ZB 15.2326 - juris; BVerwG, U.v. 18.6.2015 - 4 C 4.14 - UPR 2015, 393-395 und U.v. 17.12.2015 - 4 C 7.14 u.a. - BayVBl 2016, 603) hierzu die Anlagen in einem räumlich-betrieblichen Zusammenhang bzw. in einem funktionalen und wirtschaftlichen Bezug zueinander stehen müssen.

    Mit diesem Vortrag (der den Einwänden desselben Bevollmächtigten im Verfahren des BayVGH, B.v. 12.9.2016 - 22 ZB 16.785 - a.a.O., ähnelt) verfehlt der Kläger weitestgehend gleichfalls die Darlegungsanforderungen gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO.

  • VG Regensburg, 12.01.2017 - RO 7 K 16.496

    Unbegründete Klage der Standortgemeinde gegen die immissionsrechtliche

    Gemäß § 3 b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UVPG ist hierfür erforderlich, dass bei technischen Anlagen (zu denen WKA gehören) ein "enger Zusammenhang" besteht, was erfordert, dass die Anlagen (erstens) auf demselben Betriebs- oder Baugelände liegen und (zusätzlich zweitens) mit gemeinsamen betrieblichen oder baulichen Einrichtungen verbunden sind (vgl. BayVGH B.v.12.9.2016 - 22 ZB 16.785 - juris).

    Hierzu müssen die Anlagen in einem räumlich-betrieblichen Zusammenhang bzw. in einem funktionalen und wirtschaftlichen Bezug zueinander stehen, z.B. dergestalt, dass die Anlagen technisch miteinander verknüpft oder wirtschaftlich in einer Weise verbunden sind, dass der von ihren Betreibern verfolgte ökonomische Zweck nur mit Rücksicht auf den Bestand und den Betrieb der jeweils anderen Anlagen sinnvoll verwirklicht werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 12.9.2016 - 22 ZB 16.785; B. v. 26.7.2016 - 22 ZB 15.2326, BVerwG, U.v. 18.6.2015 - 4 C 4/14; U.v. 17.12.2015 - 4 C 7.14 - jew. juris).

  • VGH Bayern, 23.04.2018 - 22 ZB 18.627

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zweier Windkraftanlagen -

    Keiner Erörterung bedarf schließlich die Frage, ob das bis zur Reduzierung des Vorhabens auf zwei Windkraftanlagen fraglos bestehende Erfordernis, eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles im Sinn von § 3c Satz 1 UVPG a.F. durchzuführen, nach der von der Beigeladenen vorgenommenen Antragsbeschränkung auf zwei Anlagen ersatzlos entfallen ist (vgl. zu einer solchen Fallgestaltung BayVGH, B.v. 12.9.2016 - 22 ZB 16.785 - juris Rn. 12), oder ob hier deshalb nach wie vor eine "Windfarm" im Sinn der Nummer 1.6 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung a.F. vorlag, weil die beiden noch verfahrensgegenständlichen Anlagen zusammen mit den sechs Anlagen des Windparks Remlingen ein "kumulierendes Vorhaben" im Sinn von § 3b Abs. 2 UVPG a.F. bildeten.
  • VGH Bayern, 23.12.2016 - 22 ZB 16.2286

    Erfolglose Klage der Standortgemeinde gegen Genehmigung für Windkraftanlagen

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (B. v. 12.9.2016 - 22 ZB 16.785 - Rn. 12), der das Verwaltungsgericht gefolgt ist, trifft diese Schlussfolgerung nicht zu.
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